Der Weg zum Führerausweis (Kategorie B)
Die folgenden Punkte stellen chronologisch den idealen Ablauf dar, wie man zum Führerausweis gelangt.
- Gesuch ausfüllen
- Sehtest bei einem anerkannten Optiker oder einer anerkannten Optikerin durchführen.
- Gesuch (inkl. Sehtest) bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts bestätigen lassen.
- Die Einwohnerkontrolle leitet das Gesuch an das Strassenverkehrsamt weiter.
Hinweis: Das Gesuch kann frühestens 2 Monate vor dem Erreichen des 17. Geburtstags eingereicht werden.
- Theorieprüfung
- Das Strassenverkehrsamt sendet die Zugangsdaten für die Anmeldung zur Theorieprüfung zu.
- Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- Bei bestandener Theorieprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres wird der Lernfahrausweis ausgestellt.
Nun stellt sich häufig die Frage: Automat oder Manual?
Viele wählen den Automaten, um sich anfangs vollständig auf das Verkehrsgeschehen und die richtige Fahrzeugbedienung konzentrieren zu können. Wer aber auch manuell schalten möchte, gewinnt später mehr Flexibilität bei der Fahrzeugwahl und kann das „Gefühl“ fürs Fahren verbessern. Zudem lohnt sich Fahrerfahrung mit Schalten in vielen Fällen dann, wenn man beruflich verschiedene Fahrzeugtypen bedienen muss oder will.
- Fahrpraxis und Verkehrskunde
- Es wird empfohlen, zunächst einige Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu nehmen, um Grundkenntnisse zu erwerben.
- ÜBEN, ÜBEN, ÜBEN: Während der praktischen Übungszeit möglichst viel Fahrpraxis sammeln.
- In dieser Zeit muss der Verkehrskundekurs (VKU) absolviert werden (4×2 Stunden) bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer.
- Praktische Prüfung
- Die Anmeldung zur praktischen Prüfung kann erst erfolgen, nachdem man mindestens 1 Jahr im Besitz des Lernfahrausweises ist.
- Nach bestandener praktischer Prüfung wird der Führerausweis auf Probe ausgestellt (gültig für 3 Jahre).
- Weiterbildung (WAB)
- Innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Prüfung muss ein Weiterbildungskurs (WAB) absolviert werden.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit und des WAB-Kurses wird der unbefristete Führerausweis ausgestellt.